[259]Die Amtsverrichtung, plur. die -en, Verrichtungen, zu welchen man vermöge seines Amtes verbunden ist. Seine Amtsverrichtungen abwarten. Einen in seinen Amtsverrichtungen hindern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259.