[259] Der Amtsverwalter, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der die wirthschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes und dessen Gefälle besorget, und oft Amtsrentverwalter genannt wird. 2) Der die Stelle eines adeligen Amtmannes vertritt, daher demselben untergeordnet ist, und vermuthlich zu den Zeiten aufgekommen ist, da die Amtleute noch Adelige seyn mußten, und sich daher mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten bekümmerten. 3) Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter nur Amtsverwalter, oder Amtsverweser genannt.