Anbiethen

[270] Anbiethen, verb. irreg. act. S. Biethen. 1) Sich bereit erklären, einem etwas zu geben; wird dabey die Sache wirklich vorgehalten, so heißt es darbiethen. Einem ein Amt, seine Dienste, eine Belohnung anbiethen. Die Natur biethet ihre Schönheiten allen an. Sich zu etwas anbiethen, sich bereit erklären, die Verrichtung einer Sache zu übernehmen, wie in den edlern Schreibarten sich erbiethen und anerbiethen. Sich anbiethen, figürlich auch, sich zum Gebrauche ereignen, zeigen. Es biethet sich mir eine schöne Gelegenheit dazu an. Überlegen sie das Glück, das sich ihnen heute auf ihr ganzes Leben anbiethet, Gell. 2) Den Anfang mit Biethen machen, als ein Neutrum mit haben. Auf etwas anbiethen, das erste Geboth darauf thun. 3) In den Niedersächsischen Marschländern, so viel als gebiethen, befehlen. Daher die Anbiethung in allen obigen Bedeutungen. S. Anboth.

Anm. Die alten Mundarten gebrauchten das einfache biddan, biuten, pioten in der ersten Bedeutung, und noch jetzo gebrauchen die Niedersachsen ihr beden und been eben so. S. Biethen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 270.
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