[270] Anbinden, verb. irreg. act. S. Binden. 1) Durch ein Band an einen andern Körper befestigen. Den Wein anbinden. Einen jungen Baum anbinden, an den Pfahl. Ingleichen bey den Buchbindern, ein Buch an das andere anbinden, es mit einem andern in einen Band bringen. Jemanden anbinden, ein Gebrauch verschiedener Arbeits- und Handwerksleute, Fremde, welche zu ihnen treten, zu binden, um dadurch ein Trinkgeld von ihnen zu erhalten, welches bey andern schnüren, in Preußen bey den Brauleuten aber rommeln genannt wird. Daß dieser Gebrauch bey den Alemannen schon lange üblich gewesen, erhellet aus einer Stelle des jüngern Eckhart, welche Schilter im Gloss v. Band anführet. Jemanden an seinem Nahmenstage anbinden, oder mit etwas anbinden, ihn an diesem Tage beschenken, weil man ihn dabei zum Scherze im eigentlichsten Verstande anzubinden pfleget. † Einen Bären bey jemanden anbinden, eine gemeine R.A. für ihm schuldig bleiben, welche von einem Bärenführer herkommen soll, der, da er seinen Gläubiger nicht bezahlen können, demselben seinen Bären an die Hausthüre gebunden, und dadurch gleichsam bonis cediret. Indessen sagt man auch: er hat den Kaufmann angebunden, hat bey ihm angebunden, und ist bey ihm angebunden, für, er ist ihm schuldig. An einigen Orten bedeutet anbinden, von Kälbern, Füllen u.s.f. gebraucht, auch so viel als abbinden, abspänen, d.i. entwöhnen; daher ein Anbindekalb, ein solches entwöhntes Kalb. 2) Figürlich. Kurz angebunden seyn, leicht zum Zorne zu bewegen seyn; weil man dasjenige, was im eigentlichsten Verstande kurz angebunden ist, leicht und bald haben kann. Mit einem anbinden, in der gewöhnlichen Sprache des Umganges, es mit ihm aufnehmen, sich mit ihm in einen Streit, in ein Handgemenge einlassen. Der Ursprung dieser Redensart ist unbekannt; denn die Ursache, die Frisch davon angibt, ist nicht erweislich.
Daher die Anbindung, in den eigentlichen Bedeutungen.