Anerkennen

[285] Anerkênnen, verb. irreg. act. (S. Kennen,) 1) * So viel als das einfache erkennen, in welchem Falle aber das an eine müßige Verlängerung ist. 2) In engerer Bedeutung. (a) Bey den neuern Philosophen, mit klarer Unterscheidung der Merkmahle erkennen, appercipere. Daher die Anerkenntniß, die deutliche Erkenntniß, Apperception. (b) Erkennen und eingestehen. Jemandes Wohlthaten anerkennen. Die Ehre ist äußere Anerkennung unserer Vorzüge. Da es denn auch nicht unfüglich für das Latein. recognosciren, im gerichtlichen Verstande gebraucht wird. Seine Handschrift, seine Unterschrift anerkennen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 285.
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