Anerkennen

[35] Anerkennen = Beifall erteilen, für wahr halten, als wahr annehmen. Das liegt in der Synkatathesis (s. d.) der Stoiker, im »actus iudicativus« des WILHELM VON OCCAM, »quo intellectus non tantum apprehendit obiectum, sed etiam illi assentit vel dissentit... quod verum existimamus« (Prantl, Gesch. d. L. III, 333), im »Glauben« (belief, (s. d.)) des J. ST, MIIL, endlich in der Function des Urteils (s. d.), wie es BRENTANO auffaßt. – PLATNER nennt die »Anerkenntnis der Idee nach Merkmalen der Gattung und Art in dem Gedächtnis« einen notwendigen Factor des Bewußtseins (Ph. Aph. I, § 44). Das Anerkennen erfolgt durch »Vergleichen der vorschwebenden Idee mit anderen im Gedächtnis[35] durch sie erweckten« (l.c. § 71), ist also ein »Erkennen«. – Nach HEGEL ist der Proceß des Anerkennens der »Trieb, sich als freies Selbst zu zeigen und für den andern als solches dazusein« (Encykl. § 430). Hier ist von Anerkennen im praktisch-socialen Sinne die Rede.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 35-36.
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