Anfassen

[292] Anfassen, verb. reg. act. 1) Angreifen, etwas zu halten. Etwas mit den Händen, mit den Zähnen anfassen. Einen am Mantel, an der Hand, an der Brust anfassen. Einen bey der Hand, bey den Haaren, bey der Brust anfassen. 2) Anreihen. Perlen anfassen, an eine Schnur anreihen. So auch die Anfassung.

Anm. Dieses Verbum wurde ehedem auch so wie angreifen, in weiterer Bedeutung gebraucht, für bestreiten, in Anspruch nehmen. S. Haltaus h. v. In dieser, im Hochdeutschen jetzt ungewöhnlichen Bedeutung, kommt es noch bey dem Opitz zu Anfange des dritten Buches seiner Übersetzung von Grotii Gedichte von der Wahrheit der christlichen Religion vor:


– Daß ihn zu hintertreiben,

Dieß, was er angefaßt, wahrhaftig doch muß bleiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 292.
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