Ankaufen

[319] Ankaufen, verb. reg. act. 1) An sich kaufen, käuflich an sich bringen. Ein Landgut, einen Acker, oder Garten ankaufen. Noch[319] mehr aber, 2) Sich ankaufen, unbewegliche Güter an sich kaufen. Sich an einem Orte ankaufen. Er hat sich mit zwanzig Acker Land angekaufet. Daher die Ankaufung besonders in der ersten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 319-320.
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