Anrichten

[349] Anrichten, verb. reg. act. 1) Zum Gebrauche in die gehörige Ordnung legen; am häufigsten von den Speisen. Die Speisen anrichten, in den Küchen, sie ordentlich in die Schüssel legen, und zum Auftragen geschickt machen. Die Suppe, die Fische anrichten. Einem anrichten, oder für einen anrichten, die ihm gehörigen Speisen auf den Tisch schaffen. Dieses Anrichten geschiehet vor der Anrichte oder dem Anrichttische vermittelst des Anrichtlöffels. Das Kupfer anrichten, in den Schmelzhütten, es zur Seigerung vorbereiten. Das Holz anrichten, bey den Zimmerleuten, es gehörig verlängern oder abkürzen. 2) In der gehörigen Ordnung entstehen machen. Eine Schule, eine Akademie, eine Handlung anrichten, in welchen Fällen doch errichten im Hochdeutschen gebräuchlicher ist. Eine Hofhaltung, eine Haushaltung, ein Gastgeboth anrichten, wofür man doch lieber einrichten sagt. 3) Hervor bringen, entstehen machen. O was werde ich für Freude anrichten! Weiße. Den Glauben in dem Menschen anrichten, in der Theologie. Besonders von nachtheiligen, unangenehmen Dingen. Böses anrichten, Aufruhr, Unglück, Zank, Unruhe, Lärmen, Ärgerniß, Unheil, Schaden, Verdruß anrichten. Was hast du angerichtet? Es war mir unmöglich, ein Zeuge des Jammers zu seyn, den ich angerichtet hatte, Dusch. Sie möchten sonst denken, ich wollte nur Feindschaft anrichten. Er möchte sonst gar zu große Händel anrichten, Gell. Er muß diese kleine Verwirrung mit Fleiß angerichtet haben, ebend.

[349] Anm. Die eigentliche Bedeutung dieses Wortes ist vermuthlich verloren gegangen. S. Richten. Anariten für zubereiten, findet sich schon bey dem Notker.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 349-350.
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