Ansinnen

[371] Ansinnen, verb. irreg. act. S. Sinnen, an einen gesinnen, anmuthen; ein Wort, welches nur im Infinitivo und den zusammen gesetzten Zeiten üblich ist, und mit anmuthen einerley Bedeutung und Gebrauch hat. Einem etwas ansinnen, es von ihm verlangen, besonders wenn es unerlaubte oder unanständige Sachen sind, die man verlangt. Wie können sie mir so etwas ansinnen?

[371] Wie wenn ich dich, halb oder ganz gescheut,

Da du es wagst, mir dieses anzusinnen?

Haged.


Daher die Ansinnung, wofür doch das Ansinnen üblicher ist.

Anm. In dem Oberdeutschen Lehnswesen heißt ansinnen so viel als muthen, d.i. um die Lehensreichung ansuchen; daher die Bittschrift, in welcher solches geschiehet, der Ansinnungszettel genannt wird. Einem etwas ansinnen seyn, welches man am häufigsten in Niedersachsen höret, ist eben so unrichtig, als der ähnliche Gebrauch des Verbi anmuthen. S. auch Gesinnen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 371-372.
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