Ansingen

[371] Ansingen, verb. irreg. act. S. Singen, mit Gesange bewillkommen, einem zu Ehren in dessen Gegenwart singen. Einen ansingen. Im Hochdeutschen wird dieses Wort jetzt nur noch im Scherze oder wohl gar in verächtlicher Bedeutung gebraucht; ob es gleich bey dem Opitz noch in einem edlen und würdigen Verstande vorkommt:


Singt, wer mag und kann,

Unsern König an,

Ps. 47, 3.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 371.
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