Anstalt, die

[376] Die Anstalt, plur. die -en. 1) Die Handlung des Anstellens, der Vorbereitung einer Sache; ohne Plural. Dieser Lobspruch kommt mehr dem Gärtner als meiner Anstalt zu, Gell.

2) Dasjenige, was angestellet oder angeordnet wird, und zwar, (1) dasjenige, was als eine Vorbereitung zu etwas angeordnet wird. Anstalt zum Essen, zu einem Gastmahle, zu einer Reise machen. Es werden schon alle Anstalten dazu gemacht. Es sind bereits alle Anstalten dazu getroffen. Ich sehe noch wenig Anstalt dazu, Gell. Damit er einige Anstalt zu unserm Empfange mache, Weiße. (2) Eine jede nach gewissen Regeln mit Personen und Sachen gemachte Einrichtung. Öffentliche Anstalten, welche von der Obrigkeit zum allgemeinen Besten gemacht werden. Privat-Anstalten, welche von Privat-Personen zu ihrem besondern Nutzen gemacht werden. Bürgerliche, kirchliche, Justiz-Policey-Manufactur-Anstalten u.s.f. Auf diese Art werden nicht nur Städte und Dörfer selbst, sondern auch alle in denselben befindliche Collegia, Innungen und Zünfte, Manufacturen, Arbeits-Zucht- und Waisenhäuser, Kunst- und Werkschulen u.s.f. Anstalten genannt.

3) Ordnung und Abhängigkeit, welche zu einer jeden Anstalt nothwendig sind. Es kann nichts aus der Sache werden, denn es ist keine Anstalt da.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 376.
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