Anstammen

[376] Anstammen, verb. reg. act. als ein Erbgut mittheilen, doch nur von vornehmen, wenigstens adeligen Personen, deren Geschlecht man auch einen Stamm zu nennen pfleget, für anerben. Einem etwas anstammen. Es ist ihm angestammet; welche Arten des Gebrauches doch im Hochdeutschen nicht so üblich sind, als das Participium angestammt. Eine angestammte Tugend. Er hat um Florenz viel angestammte Güter, Haged.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 376.
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