[376] Anstammen, verb. reg. act. als ein Erbgut mittheilen, doch nur von vornehmen, wenigstens adeligen Personen, deren Geschlecht man auch einen Stamm zu nennen pfleget, für anerben. Einem etwas anstammen. Es ist ihm angestammet; welche Arten des Gebrauches doch im Hochdeutschen nicht so üblich sind, als das Participium angestammt. Eine angestammte Tugend. Er hat um Florenz viel angestammte Güter, Haged.
Adelung-1793: Anstämmen