[428] Die Aristokratīe, (fünfsylbig,) plur. die -n, (sechssylbig,) aus dem Griech. αρισοκρατεια, diejenige Verfassung eines Staates, nach welcher die höchste Gewalt von mehrern aus den übrigen dazu bestimmten Personen verwaltet wird; ohne Plural, und ein solcher Staat, mit demselben. Daher das Bey- und Nebenwort aristokrātisch, und das Substantivum der Aristokrāt, des -en, plur. die -en, einer von diesen mehrern.