[250] Aristokratie, der Gegensatz von Demokratie; während diese jede vorzugsweise Berechtigung im Staatsleben ausschließt, ob sich diese auf Geburt, Reichthum, Amt, Gelehrsamkeit, Verdienst oder Alter gründe, knüpft die Aristokratie bestimmte Rechte an eines oder mehrere der angegebenen Momente, und ist dann mehr oder weniger scharf ausgeprägt. Thatsächlich besteht in jedem Staate, ob monarchisch oder republikanisch, und in jeder Gemeinde Aristokratie, und muß bestehen, da unmöglich alle Individuen männlichen Geschlechts, die mündigen Alters sind, ihre Rechte unmittelbar üben können, und ebenso wenig alle an Vermögen, Ansehen und Einfluß gleich sein, also gleich viel bewirken können. Darum hat auch die neuere Theorie der Demokratie nicht nur die Aristokratie der Geburt, sondern auch des Vermögens, der Bildung und selbst der Sittlichkeit beseitigen wollen; vergl. Demokratie. Die Geschichte lehrt unwidersprechlich, daß das aristokratische Element in dem Staate, ob Monarchie oder Republik, in der Gemeinde und selbst in der Familie nothwendig ist, wenn dieselben dauernden Bestand haben sollen. Ausartungen der A. sind die Oligarchie und Timokratie; s. die Artikel.