Aufgaffen

[492] * Aufgaffen, verb. reg. act. für aufsperren.


Jedennoch gafften wir

Das Maul und Augen auf,

Opitz.


Dieses Wort ist im Hochdeutschen nicht üblich; indessen dienet es doch zu einem Beweise der eigentlichen Bedeutung des Wortes gaffen, welches ursprünglich öffnen bedeutet. S. Gaffen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 492.
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