[492] * Aufgaffen, verb. reg. act. für aufsperren.
Jedennoch gafften wir
Das Maul und Augen auf,
Opitz.
Dieses Wort ist im Hochdeutschen nicht üblich; indessen dienet es doch zu einem Beweise der eigentlichen Bedeutung des Wortes gaffen, welches ursprünglich öffnen bedeutet. S. Gaffen.