Aufmahlen (2)

[511] 2. Aufmahlen, (von mahlen, pingere,) verb. reg. act. 1) Alle Farben aufmahlen, durch Mahlen verbrauchen. 2) Von neuen mahlen. Ein Gemälde aufmahlen, es auffrischen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 511.
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