[511]2. Aufmahlen, (von mahlen, pingere,) verb. reg. act. 1) Alle Farben aufmahlen, durch Mahlen verbrauchen. 2) Von neuen mahlen. Ein Gemälde aufmahlen, es auffrischen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 511.