[511] * Aufmahnen, verb. reg. act. welches in Oberdeutschland am üblichsten ist, für ermahnen, aufmuntern. Indeß, daß der freundliche Wirth zur Freude sie aufmahnt, Geßn. Der Papst mahnte alle Eidgenossen wider den Herzog von Österreich auf, Bluntschli. Ingleichen, für aufbiethen. Sie mahneten alle Orte (Cantons) wider Frankreich auf, Bluntschli. Ferner, für auffordern. Eine Stadt, eine Festung aufmahnen. So auch die Aufmahnung.