[550] Aufwällen, oder Aufwêllen, verb. reg. welches 1) Das Activum des vorigen ist, aufwallen, d.i. aufkochen, machen, in den Küchen. Fleisch in siedendem Wasser aufwällen. 2) * Von Wall, Haufen, in Haufen aufsetzen, besonders in Niedersachsen. So wird z.B. in den Marschländern der Torf aufgewället, wenn er in Haufen gesetzet wird. S. Wall.
So auch die Aufwällung in beyden Bedeutungen.
Adelung-1793: Aufwallen