Augendienst, der

[562] Der Augendienst, des -es, plur. die -e. 1) Ein Dienst, der nur zum Scheine geschiehet; ein gleichfalls wenig mehr gebräuchliches Wort, weil die Bedeutung so wie in dem vorigen zu elliptisch ist. Hagedorn hat in dieser Bedeutung das Wort Augendienerschaft, welches aber noch ungewöhnlicher ist. 2) Bey einigen auch der Nahme einer Pflanze, welche gemeiniglich Augentrost genannt wird; Euphrasia, L.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 562.
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