Augendienst

[7] Augendienst, 1) scheinbarer Dienst, den man nur so lange leistet, als man gesehen wird; daher Augendiener, Augendienerei; 2) Pflanze, so v.w. Augentrost.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 7.
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