Ausfeuern

[589] Ausfeuern, verb. reg. act. 1) Ein Zimmer ausfeuern, es durch Heitzung gehörig erwärmen. 2) Ein Faß ausfeuern, bey den Böttchern, unter das aufgeschlagene Faß Feuer machen, damit sich die Dauben zusammen ziehen. 3) Aufhören zu feuern, d.i. mit Feuergewehren zu schießen; als ein Neutrum. Das Regiment hat ausgefeuert.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 589.
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