Ausklingeln

[606] Ausklingeln, verb. reg. act. durch Klingeln beschimpfen; eine ehemahlige Strafe der Pagen in Dresden, da sie von der Küche aus um den Schloßhof geführet wurden, und ein Kochjunge voran ging, welcher mit einem blechernen Kochlöffel auf eine Casserolle klingelte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 606.
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