[48] Ausklingeln, 1) (Ausschellen), durch eine öffentliche Person an den Straßenecken u. anderen frequenten Orten, nach vorausgegangenem Klingeln mit einer kleinen Glocke (um die Aufmerksamkeit der Leute zu erregen), etwas öffentlich bekannt machen; 2) sonst Strafe für liederliche Personen, welche mit einer Klingel auf dem Kopf an dem Schandplatz aufgestellt wurden.