Auslösen

[615] Auslösen, verb. reg. act. los machen und heraus nehmen. 1) In eigentlicher und weiterer Bedeutung, da dieses Wort auch als ein edlerer Ausdruck für ausschneiden gebraucht wird. Einem die Zunge auslösen. Ingleichen für heraus nehmen. Die Vögel, die Lerchen auslösen, bey den Jägern, sie aus den Schneiden, oder aus dem Klebegarne nehmen. 2) Figürlich, durch Bezahlung des Lösegeldes frey machen. Einen Gefangenen auslösen. Ein Pfand auslösen, das darauf geborgte Geld wieder erstatten. Die Bälge oder Fänge der Raubthiere auslösen, bey den Jägern, das gesetzte Schieß- oder Fangegeld bezahlen, und alsdann die Bälge oder Fänge an sich nehmen. Hierher gehöret auch die Redensart, einen auslösen, in dem Gasthofe für[615] ihn bezahlen, und in edlerer Bedeutung, einem der in obrigkeitlichen Verrichtungen ist, ein gewisses Geld statt des täglichen Unterhaltes geben. So werden z.B. in Sachsen die Landstände bey Landtägen von dem Landesherren ausgelöset, d.i. es wird ihnen ein gewisses Geld für den täglichen Unterhalt gegeben. Wachter leitet das Verbum in dieser Bedeutung von lösen, verabschieden, her, und erkläret es durch honorifice dimittere; allein man siehet ohne Mühe, daß hier mit auslösen zunächst auf die Auslösung in dem Gasthofe gezielet wird, indem die Landstände ehedem bey Hofe gespeiset wurden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 615-616.
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