[616] Die Auslösung, plur. die -en. 1) Die Handlung des Auslösens, in allen obigen Bedeutungen, und ohne Plural. 2) Dasjenige Geld, womit eine Sache oder Person ausgelöset wird. Besonders dasjenige, was einer Person, die in obrigkeitlichen Diensten ist, außer ihrem Gehalte, an barem-Gelde zur täglichen Nothdurft gereichet wird; die Diäten. 3) An dem Gehwerke der Schlaguhren ist die Auslösung eine bewegliche Stange, welche mit ihrem Ende auf den Schlagnägeln des Rades lieget, um das Schlagewerk in der Bewegung zu hemmen, und demselben, wenn es nöthig ist, wieder seinen freyen Lauf zu lassen.