Ausmarken
[617] Ausmarken, verb. reg. act. von Mark, Grenze. 1) Mit Marken oder Grenzen völlig bezeichnen. Einen Wald, ein Feld ausmarken.[617] 2) Durch Marken oder Grenzen von einem gewissen Bezirke ausschließen. Eine Flur ausmarken. So auch die Ausmarkung.