Ausmarken

[617] Ausmarken, verb. reg. act. von Mark, Grenze. 1) Mit Marken oder Grenzen völlig bezeichnen. Einen Wald, ein Feld ausmarken.[617] 2) Durch Marken oder Grenzen von einem gewissen Bezirke ausschließen. Eine Flur ausmarken. So auch die Ausmarkung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 617-618.
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