[637]Ausschließlich, adj. et adv. andere von etwas ausschließend. Ein ausschließliches Privilegium, wofür doch ein ausschließendes üblicher ist. Ihm kommt das Recht ausschließlich zu, ihm allein, mit Ausschließung aller anderer.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 637.