[670] Auswittern, verb. reg. welches auf gedoppelte Art üblich ist.
I. Als ein Neutrum. 1. Mit seyn. 1) Von der Witterung aufgelöset, seiner vorzüglichen Theile beraubt werden; besonders im Bergbaue. Das Erz wittert aus, wenn es durch die Luft seines metallischen Gehaltes beraubet wird. 2) Der Witterung gehörig ausgesetzet seyn. Den Thon ein Jahr lang unter freyem Himmel auswittern lassen, von der Luft durchstreichen lassen. 2. Mit haben, aufhören zu wittern, oder zu donnern. Er kam nachdem es ausgewittert hatte, Lichtw. Bis daß ihr Eifer ausgewittert, ebend. im figürlichen Verstande.
II. Als ein Activum. 1. Der freyen Luft aussetzen; in einigen Fällen des gemeinen Lebens. So sagt man von den Bienen, daß sie sich auswittern oder verwittern, wenn sie an einem hellen Tage vor dem Stocke auf und nieder fliegen. 2. Auflösen und der vorzüglichen Theile berauben, von der Witterung, d.i. der Luft und den unterirdischen Dünsten, besonders im Bergbaue. Die Luft wittert die Erze aus.
So auch die Auswitterung, unter welchem Worte die Bergleute zuweilen auch die Dünste selbst verstehen.