[1256] Das Bündniß, des -sses, plur. die -sse, der Vertrag, durch welchen sich mehrere Staaten oder Personen zu einer gesellschaftlichen[1256] Absicht verbinden. Ein Bündniß mit jemanden machen. In ein Bündniß treten. Im Bündnisse mit jemanden stehen. Von Privat-Personen ist dieses Wort im gemeinen Gebrauche nicht üblich, wohl aber in der höhern Schreibart. S. der Bund 1. und 2.
Anm. Es ist vermittelst der Endsylbe niß von Bund gebildet. S. -Niß. Im Oberdeutschen ist es auch weiblichen Geschlechtes, die Bündniß.