[1264] Der Bürgermeister, des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattinn, die Bürgermeisterinn. 1) Der vornehmste unter der bürgerlichen Obrigkeit einer Stadt; Consul, nach der Gewohnheit[1264] der mittlern Zeiten aber auch an vielen Orten Proconsul, indem sich die Rathsherren oft Consules zu nennen pflegten. S. Rathsmeister. 2) Bey dem Klein eine Art dreyzehiger Patschfüße, welche nur in den nordischen Gewässern angetroffen wird; Plautus Proconsul, welcher im Engl. gleichfalls Burghermaster heißt.
Anm. Im gemeinen Leben, so wohl Ober- als Niederdeutschlandes lautet dieses Wort Burgemeister. Frisch tadelt es, aber ohne Noth; ja es ist den Sprach- und Gehörwerkzeugen minder unangenehm, da es ein r weniger hat. Burgemeister, bedeutet den Vornehmsten einer Burg oder Stadt, der ehedem auf ähnliche Art auch Städtemeister genannt wurde. Im Schwedischen heißt er gleichfalls Borgmaestare, im Dän. Borgemester, im Franz. Bourguemaitre, aber im Schwabenspiegel schon Burgermaister. S. auch Burgmann. In einigen Oberdeutschen Gegenden heißt der Schultheiß eines Dorfes Bürgermeister.