Bauherr, der
[758] Der Bauhêrr, des -en, plur. die -en. 1) Derjenige, welcher ein Gebäude aufführen lässet. 2) In den Städten, derjenige[758] Rathsherr, welcher die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude hat; an andern Orten Baumeister, und in einigen Klöstern Werkmeister.