Bauherr

[470] Bauherr, s. Baukunst. In Bremen heißen Bauherren die Mitglieder der Kirchenvorstände, denen die Verwaltung des Kirchenvermögens und die rechtliche Vertretung der Gemeinden nach außen obliegt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 470.
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