[470] Bauherr, s. Baukunst. In Bremen heißen Bauherren die Mitglieder der Kirchenvorstände, denen die Verwaltung des Kirchenvermögens und die rechtliche Vertretung der Gemeinden nach außen obliegt.
Adelung-1793: Bauherr, der
Lueger-1904: Bauherr
Pierer-1857: Bauherr