[761] Der Baumeister, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der die Baukunst verstehet und ausübet; ein Architekt. 2) Eine obrigkeitliche Person, welche die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude hat. S. Bauherr 2. 3) In dem Amte Kleeberg, welches Hessen-Darmstadt mit Nassau-Weilburg gemeinschaftlich besitzet, heißet derjenige Baumeister, der den Vorgang hat. So ist Hessen-Darmstadt zwey Jahre Baumeister, und Nassau-Weilburg ein Jahr. 4) * Von bauen, colere, so viel als Bauermeister; in welcher Bedeutung Baumeister im Hennebergischen einen Heimbürgen, d.i. Syndicum des Dorfes bedeutet.