[830] Das Bekênntniß, des -sses, plur. die -sse. 1) Das Bekennen einer Sache, so wohl im guten als nachtheiligen Verstande.[830] Ein freyes und ungezwungenes Bekenntniß. Ein Bekenntniß thun, ablegen. Einem Missethäter das Bekenntnis seiner Verbrechen abzwingen. Sein eigenes Bekenntniß streitet wider ihn. Liebe lässet sich ohne Bekenntniß genug durch Zeichen errathen, Dusch. 2) Die Worte oder Ausdrücke eines Bekenntnisses, besonders in der Zusammensetzung Glaubensbekenntniß, welches siehe.
Anm. Die Verbalia auf -niß vertreten bey einigen Zeitwörtern die Stelle der Verbalia auf -ung, und werden größten Theils von den Infinitivis gemacht. Ist in den Stammbuchstaben schon ein n, so wird das t euphonicum eingeschoben, und so entstehen aus kennen, bekennen, erkennen, die Substantiva Kenntniß, Bekenntniß, Erkenntniß, anstatt der ungewöhnlichen Kennung, Bekennung, Erkennung. S. -Niß. Es irren also diejenigen, welche dieses Wort Bekänntniß schreiben, als wenn es von dem Participio der vergangenen Zeit bekannt wäre. Die Niedersachsen sagen noch Kennis, für Bekanntschaft. In Oberdeutschland ist dieses Wort weiblichen Geschlechtes. Die Hochdeutschen folgen den Niedersachsen, bey welchen die Wörter auf -niß mehr sächlichen Geschlechtes sind. Aber Bekenntniß in der ersten Bedeutung für ein Fämininum und in der zweyten für ein Neutrum auszugeben, ist ein bloßer willkürlicher Einfall, der wider die Analogie ist, und nicht den mindesten Nutzen hat.