Bekenntniß

[507] Bekenntniß, 1) der Ausspruch dessen, was man glaubt, weiß od. gethan hat; daher 2) B. zu einer Religion, die Annahme der Glaubenssätze einer Religion od. Confession u. die Theilnahme an den heiligen Gebräuchen derselben. Die Bekenntnißfreiheit ist das Recht des Menschen, seine religiöse Überzeugung frei zu äußern; s.u. Toleranz; 3) B. der Sünde, so v.w. Sündenbekenntniß; daher Bekenntnißpsalm, der 51. Psalm, welcher sonst in protestantischen Kirchen bei Beichtbekenntnissen verlesen wurde; 4) B. vor Gericht, so v.w. Geständniß, s.d.; 5) B. eines Documents, s.u. Recognition; 6) B. einer Schuld, so v.w. Schuldschein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 507.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika