[832]Beklauben, verb. reg. act. welches aber am häufigsten im Oberdeutschen vorkommt. 1) Klaubend von etwas abbrechen. Das Brot, den Käse beklauben. 2) Begreifen, betasten. Eine Sache lange in den Händen beklauben. S. Klauben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 832.