[832] Beklêben, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, kleben bleiben, so wohl in eigentlicher Bedeutung, als figürlich, für anwachsen, fortdauern, u.s.f. In beyden Bedeutungen ist dieses Wort von dem folgenden bekleiben verdränget worden. Indessen heißet es noch Hiob 31, 7 nach Luthers Übersetzung: Ist etwas in meinen Händen beklebet? wofür der Herr Hofr. Michaelis setzet: Blieb etwas an meinen Händen kleben? 2. Als ein Activum, vermittelst einer klebenden Sache mit etwas überziehen. Mit Papier, mit Leinwand bekleben. Daher die Beklebung, in dieser thätigen Bedeutung. S. Bekleiben.