[840]Beläuten, verb. reg. act. über etwas läuten, im gemeinen Leben. Eine Leiche, einen Sieg, ein Freudenfest beläuten. Das Gericht beläuten, an einigen Orten, die Hegung des Halsgerichtes durch Läuten ankündigen. Daher die Beläutung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 840.