[858] Berêden, verb. reg. act. 1) Durch scheinbare, oder höchstens wahrscheinliche Gründe zu etwas bewegen. Ich will ihn dazu zu bereden suchen. Jemanden zum Heirathen bereden. Er läßt sich leicht bereden. 2) Durch wahrscheinliche Gründe überzeugen, überreden, in welcher Bedeutung es im Oberdeutschen mit der zweyten Endung der Sache verbunden wird, welches auch einige Hochdeutsche nachahmen. Baruch beredet dich dessen, Jerem. 43, 3. Seine Aufführung hat mich dessen längst beredet. Wahre Freunde sind nicht so selten, als du dich selbst beredet hast, als du dir eingebildet hast, Dusch. 3) Sich mit jemanden bereden, unterreden. Wir müssen uns zuvor darüber bereden, ehe wir uns entschließen können. Ingleichen, verabreden. Sie beredeten sich, nichts davon zu sagen. 4) Etwas bereden, darüber reden, besonders um sein Mißfallen darüber zu erkennen zu geben, welche Bedeutung doch wohl nur im Oberdeutschen einheimisch ist. Ingleichen nachtheilig von jemanden reden, im gemeinen Leben. Er beredet die ganze Stadt. So auch die Beredung, besonders in der ersten und zweyten Bedeutung.
Anm. Ehedem bedeutete dieses Wort nach Maßgebung des verschiedenen Gebrauches des Wortes Rede auch, 1) beweisen, welche Bedeutung in dem Schwabenspiegel häufig vorkommt. Zu den Heiligen bereden, ist in dem alten Augsburgischen Stadtbuche aus dem 13ten Jahrhunderte so viel als zu den Heiligen schwören. 2) Durch vernünftige Gründe überzeugen, wie redinon schon bey dem Ottfried vorkommt. Das Altfriesische bireda hatte gleiche Bedeutung. 3) Beschuldigen, und 4) in Anspruch nehmen, wovon in F. G. Struvens rechtlichen Erklärung Deutscher Wörter Beyspiele vorkommen. S. Rede.