Beschwören

[909] Beschwören, verb. irreg. act. S. Schwören. 1) Mit einem Eide bestätigen. Die Zeugen haben ihre Aussage beschworen. Ich kann es beschwören. 2) Vermittelst eines Schwures, d.i. Anrufung des höchsten Wesens, zu etwas verpflichten. (a) Eigentlich. So wird der Teufel in der Taufe beschworen. (b) Durch abergläubige Worte und Zeichen zu etwas verpflichten. Die Geister, Schlangen, Ottern u.s.f. beschwören. (c) Figürlich, heftig, und mit Anführung der triftigsten Bewegungsgründe um etwas bitten. Ich bitte und beschwöre dich. Ich beschwöre dich bey Gott. Ich beschwöre sie bey ihrer Aufrichtigkeit, lassen sie den Mann aus dem Verdachte, Gell.


Nur dieß beschwör ich dich, bey deines Thrones Pflicht,

Bey allem, was du liebst, trau dem Verräther nicht,

Weiße.


Wo doch die Wortfügung mit dem Accusativ dieß in ungebundener Rede ungewöhnlich ist.

Daher die Beschwörung, so wohl von der Handlung, als auch den Worten und Formeln, vermittelst deren man in dem ersten und zweyten Falle der zweyten Bedeutung beschwöret.

Anm. Bisueran und besuueron kommt in der ersten Bedeutung schon bey dem Tatian und Willeram vor; für heftig bitten aber gebraucht schon Kero pisuueron.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 909.
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