[671]Beschwören, 1) mit einem Schwur bekräftigen, s. Eid; 2) durch Anrufung eines heilig od. mächtig geachteten Wesens Einen zu etwas verpflichten od. zu bewegen suchen; 3) s. Geisterbeschwörung.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 671.