[924] Bestätigen, verb. reg. act. ster, d.i. haltbar, dauerhaft machen. 1) * Im eigentlichsten oder physischen Verstande, der aber im Hochdeutschen veraltet ist. In dem 1483 zu Augsburg gedruckten Buche der Natur heißt es: darumb spricht die Schrift, die Vaß des Hasners bestätiget der heiß ofen. 2) * Dauerhaft machen, von der Zeitdauer. Denn er hätte dein Reich bestätiget über Israel für und für, 1 Sam. 13, 13. Ich will den Stuhl seines Königreichs bestätigen ewiglich, 2 Sam. 7, 13. Durch Gerechtigkeit wird der Thron bestätiget, Sprichw. 16, 12. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet. 3) Gültig machen, für gültig erklären. Eine geschehene Wahl bestätigen. Einen in seinem Amte bestätigen. Die Reichsgutachten müssen von dem Kaiser bestätiget werden, wenn sie die Kraft eines Gesetzes bekommen sollen. Ein gegebenes Gesetz, das Urtheil eines Richters bestätigen. Einen in dem Besitz eines Rechtes, eines Gutes u.s.f. bestätigen, oder einem den Besitz u.s.f. bestätigen. Wenn in den Bergwerken dem Lehnträger am Verleihtage ein gemuthetes Revier wirklich übergeben wird, so wird dasselbe gleichfalls bestätigen, das Geld aber, welches der Bergbeamte dafür bekommt, das Bestätigungsgeld genannt. 4) Gründe oder Zeugnisse für die Wahrheit einer Sache beybringen. Etwas mit einem Eide bestätigen. Eine Sache mit vielen Beyspielen bestätigen. Eines andern Aussage bestätigen. Dieses Wunder ist von glaubwürdigen Personen bestätiget worden. Ehe bestätigte sie die Unschuld dieser Sitten mit ihrem Tode. Es bestätiget sich, es wird bestätiget. Ich hoffe noch immer, diese Nachricht soll sich nicht bestätigen, soll nicht bestätiget werden. 5) In einer etwas veränderten Bedeutung heißt, einen Hirsch bestätigen, bey den Jägern so viel, als sich von dessen Aufenthalt in einer Gegend nochmahls versichern. In dieser Bedeutung kommt in dem Theuerdanke schon das Zeitwort besteten vor:
Man zeucht an einem morgen frü
Mit den leythunden in den walt
Bestet darinn ein hirschen,
Kap. 33.
Als es nun am morgen tag ward
Zoch hin in den wald der Jeger
Und bestettet in dem leger
Den Hirschen mit seinem gehürn,
Kap. 33.
Daher das Bestätigungsjagen, eine Jagd, welche angestellet wird, wenn die Hirsche vorher bestätiget, d.i. mit Gewißheit ausgemacht worden.
So auch die Bestätigung in allen obigen Bedeutungen.
Anm. Bestätigen ist das Intensivum von bestäten, welches noch in Oberdeutschland üblich ist, und nicht so wohl von Statt oder Stätte, als vielmehr von stät oder stet, fest, dauerhaft, herkommt. Stat, stet, kommt in dieser Bedeutung bey dem Notker vor, und stede ist in derselben noch in Niedersachsen üblich. Der Hauptbegriff in bestätigen ist, fest, dauerhaft machen. Von den vielen Unterarten, die dieser Begriff leidet, sind im Hochdeutschen nur die oben angeführten üblich. Ehedem kamen deren noch mehrere vor.
Bestadigete er ime line ere,
Er wolte is ime iemer lonen,
heißt es in dem alten Fragmente auf den Feldzug Carls bey dem Schilter V. 1774. Opitz gebraucht das einfache Zeitwort an einem Orte für gründen:
[924] Der großen Tugend Ruhm, der Römer strenge Thaten,
Was war es als ihr Thun durch Menschenblut bestaten?
Wenn bestättigen ehedem für ausstatten, bestatten, d.i. zur Ehe geben, gebraucht wurde, und man im Österreichischen noch jetzt saget, eine Leiche zur Erde bestättigen, so gehöret es in diesen Fällen unstreitig zu Statt, und ist alsdann als das Frequentativum von bestatten anzusehen.