Bestechen

[927] Bestếchen, verb. irreg. act. S. Stechen. 1) Mehrmahls in einen Körper stechen, doch nur in der Sprache der Bergleute, wo man das Gezimmer mit den Grubenmesser besticht, um zu sehen, ob es frisch oder faul ist. 2) Im Nähen, anstatt eines eingeschlagenen gewöhnlichen Saumes die Enden mit kleinen Stichen umschlingen, wodurch die so genannte Bestechnaht entstehet. Auch die Buchbinder pflegen die Capitäle der Bücher in der Bestechpresse zu bestechen, mit Fäden zu umschlingen, und die Schuster bestechen das Leder, wenn sie im Nähen nur die obern Theile des Leders durchstechen, ohne mit dem Orte ganz durch das Leder zu fahren, wozu sie zuweilen ein besonderes Bestechholz, alle Mahl aber den Bestechdraht, und einen Bestechort nöthig haben. S. auch Steppen. 3) In einer figürlichen Bedeutung, deren Ursprung aber noch ungewiß ist, mit Geschenken zu Begehung einer unerlaubten Handlung bewegen. Er ist dazu bestochen worden. Man hatte ihn mit vielem Gelde bestochen, ein solches Zeugniß abzulegen. Besonders einen Richter durch Gaben zur Ungerechtigkeit verleiten. Ein bestochener Richter. Er hat sich bestechen lassen. Ingleichen in weiterer Bedeutung, durch Geschenke gewinnen. Keine Geschenke haben ihr Herz für mich bestochen, Dusch. In dieser dritten Bedeutung ist bey den Niedersachsen bekopen und ümmekopen, gleichsam bekaufen und umkaufen üblich.

So auch die Bestechung in allen obigen Bedeutungen, besonders der dritten, so wohl von der Handlung des Bestechens selbst, als auch zuweilen von den dazu gebrauchten Geschenken. Personen, die sich ihre Ämter durch Bestechungen erkauft haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 927.
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