[927]Bestếchlich, -er, -ste, adj. et adv. fähig bestochen zu werden, in der letzten Bedeutung des Verbi. Ein bestechlicher Richter. Am üblichsten ist es in dem Gegensatze unbestechlich, und in dem Substantive die Bestechlichkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 927.