[997] Bezeugen, verb. reg. act. 1) Mit Zeugen versehen. Ich kann es mit euch bezeugen, kann euch zu Zeugen anführen. 2) Mit einem Zeugnisse versehen, ein Zeugniß ablegen. Die Wahrheit einer Sache bezeugen. Ich bezeuge es vor Gott und Menschen. Daher der Bezeugungseid, des -es, plur. die -e, in den Rechten, ein Eid, womit die Wahrheit einer Aussage bezeuget wird; ingleichen die Bezeugung.
Anm. Veraltete Bedeutungen dieses Wortes sind. 1) Überzeugen. Bezewget in des sin vater, in einer Verordnung Kaiser Friedrichs von 1235. Sintemal ihr Gewissen sie bezeuget, Röm. 2, 15. 2) Ermahnen. Und ließest sie bezeugen, daß sie sich bekehren sollten, Nehem. 9, 29; ingleichen V. 26. Ich habe euren Väterr bezeuget, u.s.f. Jer. 11, 7. S. auch Kap.[997] 32, 44. 3) Versichern. So bezeuge ich heut über euch, daß ihr umkommen werdet, 5 Mos. 8, 19. 4) Befehlen. Denn du hast uns bezeuget und gesagt: mache ein Gehäge um den Berg, 2 Mos. 19, 23. 5) Bekannt machen. Nehmet zu Herzen alle Worte, die ich heut bezeuge, 5 Mos. 32, 46. Bezeuge ihnen und verkündige ihnen das Recht des Königes, 1 Sam. 5, 9. So auch 2 Kön. 17, 13; Zach. 3, 6; Offenb. 1, 2 und in andern Stellen mehr. 6) Zum Zeugen anrufen, im Oberdeutschen. Gott und Menschen bezeugen, daß man die Wahrheit rede.