[998] Bezichtigen, verb. reg. act. welches größten Theils veraltet, und das Frequentativum von dem noch ungewöhnlichern bezeihen ist. Jemanden bezichtigen, ihn eines Verbrechens beschuldigen. Worvon Christus andere erlöset, dessen wird er bezichtiget, Opitz. Jemanden der Dieberey bezichtigen. Daher die Bezichtigung, und im Oberdeutschen auch die Bezicht, für die Beschuldigung.
Anm. Man schreibet und spricht dieses Wort auch bezüchtigen. Allein da es von zeihen herkommt, wie besichtigen von sehen, so ist die Schreibart mit einem i richtiger. Im Nieders. lautet es betichten, betigten; aber in eben dieser Mundart ist auch bezeihen, betigen, betijen, noch üblich, welches im Angels. beteon lautete. S. Zeihen, und Inzicht.