[1094] Das Blutgericht, des -es, plur. die -e, dasjenige Gericht, welches über vergossenes Blut gehalten wird, 2 Mos. 22, 2. 3. Ingleichen auch der Blutbann, oder die obere Gerichtsbarkeit, welche über Blut und Leben richtet. In beyden Bedeutungen ist dieses Wort wenig mehr gebräuchlich.